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Monika Brückert Telefon +41 (0) 76 508 4990 www.gaumenkitzel.ch
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Offerte und Bestätigung Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet Gaumenkitzel eine detaillierte Offerte der zu erbringenden Leistungen. Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt Gaumenkitzel die Bestellung, welche mithin Vertragsbestandteil wird. Eine Vereinbarung kommt zustande, sobald der Kunde den Erhalt der Bestätigung per e-Mail, Fax oder sonst wie schriftlich bestätigte. Diese Vereinbarung kann nur mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien geändert werden. 2. Änderung der Leistungen Bei Annullierung der Bestellung durch den Kunden werden folgende Stornierungskosten fällig:
- bis 8 Arbeitstage vor dem Anlass: 30% des Offertwertes inkl. Direkt- und Mietkosten Die vom Kunden spätestens 4 Arbeitstage vor dem Anlass festgelegte Personenanzahl ist für die Rechnungsstellung relevant. Spätere Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei einer Reduktion der Personenanzahl um mehr als 50% kommt die Annullationsregel von Abs. 1 zur Anwendung. 3. Vorauszahlung Nach Bestätigung der Offerte überweist der Kunde innert 10 Tagen sämtliche Direkt- und Mietkosten sowie 35% der Leistungen von Gaumenkitzel gemäss bestätigter Offerte. Die Vorauszahlung muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass auf unserem Konto eintreffen, da ansonsten Gaumenkitzel das Recht besitzt, die Bestellung zu annullieren bzw. vom Vertrag unter Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zurück zu treten (positives Vertragsinteresse). 4. Mietmaterial Wird von Gaumenkitzel Mietmaterial (Gläser, Besteck, Behälter, Tischtücher etc.) zur Verfügung gestellt, ist der Kunde für vollständige Rückgabe an Gaumenkitzel verantwortlich. Verluste gehen demnach zu Lasten des Kunden. 5. Rechnungstellung Nach Durchführung des Anlasses erhält der Kunde von Gaumenkitzel eine Rechnung mit detaillierter Auflistung sämtlicher bezogener Leistungen, inkl. allfälliger Verluste beim Retourmaterial. Die Rechnung ist netto innert 10 Tagen zur Zahlung fällig. 6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf die vorliegende Bestellung kommt schweizerisches Obligationenrecht zur Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Horgen.
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